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28 Feb.Blog NewsSustainability

Omnibus-Initiative

by Tim Dübendorfer0 Comments
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Mit dem Omnibus-Paket hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 weitreichende Änderungen an zentralen Nachhaltigkeitsvorschriften der EU vorgeschlagen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, ohne die klimapolitischen Ziele der EU zu gefährden. Die Reformen betreffen unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Taxonomie und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Während Unternehmen durch gelockerte Berichtspflichten und höhere Schwellenwerte entlastet werden, warnen Kritiker vor einer Abschwächung der Transparenz- und Sorgfaltspflichten. Besonders im Fokus stehen die Auswirkungen auf nachhaltige Investitionen, die Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten und der faire Wettbewerb innerhalb und ausserhalb der EU. In diesem Blogbeitrag haben wir die wesentlichen Änderungsvorschläge zusammengetragen.

Ein zentrales Element dieses Pakets ist die Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Verschiebung der Berichtspflicht um 2 Jahre («Stop the Clock»). Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu veröffentlichen. Sie erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und soll mehr Transparenz über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) schaffen.

Update 17.04.2025, «Stop the clock»:

Am 16. April 2025 wurde die Richtlinie (EU) 2025/794 zur sog. „Stop-the-Clock“-Regelung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen.

Das heisst:

  • Verschiebung um 2 Jahre
  • Für ab 2025 berichtspflichtige Unternehmen (Welle 2): Erstbericht im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027
  • Für Unternehmen aus Drittstaaten gilt die Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2028
  • Für Unternehmen der Welle 1 (die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen bzw. seit 2024 berichtspflichtig) bleibt die Berichtspflicht ohne Aufschub bestehen. Einige der Welle-1-Unternehmen werden dann voraussichtlich ab Geschäftsjahr nicht berichtspflichtig (abhängig vom finalen Scope der Berichtspflicht)
  • Unternehmen der Welle 3 (börsennotierte KMU) werden voraussichtlich nicht berichtspflichtig

«Der Zeitaufschub wird für viele Unternehmen weniger „Freiraum“ sein als gedacht. Er ermöglicht, dass die Vorbereitungen auf den Erstbericht „normal“ verlaufen können und nicht mit Dauerüberforderung.», so die Einschätzung von Meike Freese von der Fährmann Organisationsbegleitung GmbH.

Die Vorschläge zum Inhalt und Scope werden im klassischen Trilog-Verfahren (EU-Rat, EU-Kommission, EU-Parlament inkl. Konsultationsperioden) verabschiedet. Emde Oktober 2025 ist ein erster Finaler ESRS-Vorschlag EFRAG zu erwarten, der an EU-Kommission geht. Ca. Ende 2025 erfolgt die Entscheidung über Trilog-Ergebnisse der EU-Kommission-Vorschläge (Scope Berichtspflicht, ESRS-Überarbeitungen EFRAG). Erste Mitte 2026 sind finale ESRS-Standards nach Verabschiedung durch EU zu erwarten. Ebenso ein neuer, erweiterter Vorschlag zu VSME (ggf. früher).

Es gilt jetzt zu definieren, wie man weitermacht unter inhaltlicher Unsicherheit. Die Berichtspflicht bleibt. Sicher ist, es gibt kein «Best Practice» und keine allgemeingültige Empfehlung. Die nächsten Schritte hängen davon ab, wie weit man als Unternehmen fortgeschritten ist und wie gut man sein will oder muss.

Wesentliche geplante Änderungen der CSRD:
  • Anhebung der Schwellenwerte: Künftig sollen nur noch grosse Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Nettoumsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass etwa 80 % der zuvor berichtspflichtigen Unternehmen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.
  • Freiwillige Berichterstattung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten für grössere Unternehmen ablehnen, was ihren administrativen Aufwand verringert.
  • Verzicht auf sektorspezifische Standards: Die ursprünglich geplanten sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden nicht weiterverfolgt.
Wesentliche geplante Änderungen der CSDDD:

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll Unternehmen dazu verpflichten, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.

  • Eingeschränkter Anwendungsbereich: Die Richtlinie gilt nur noch für grosse Unternehmen ab einer bestimmten Umsatz- und Mitarbeitergrenze, wodurch viele mittelständische Unternehmen aus der Verpflichtung herausfallen.
  • Abschwächung der Sorgfaltspflichten: Die Anforderungen an Unternehmen zur Überprüfung von Umwelt- und Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette wurden reduziert.
  • Geringere Sanktionen: Ursprünglich geplante strenge Sanktionen bei Verstössen wurden gelockert, sodass Unternehmen mit weniger rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Diese Anpassungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erhalten und verhindern, dass sie durch übermässige Regulierungen benachteiligt werden. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass durch die gelockerten Vorschriften die tatsächliche Wirkung der CSDDD abgeschwächt wird und Unternehmen weniger Anreize haben, sich aktiv für nachhaltige Lieferketten einzusetzen.

Wesentliche geplante Änderungen EU Taxonomie:

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das Investoren dabei helfen soll, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren. Sie legt Kriterien fest, anhand derer beurteilt wird, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit einen positiven Beitrag zu Umweltzielen leistet. Mit den neuesten Anpassungen der Taxonomie-Regelungen soll die Anwendung erleichtert und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert werden.

  • Vereinfachte Anforderungen: Unternehmen müssen weniger detaillierte Informationen bereitstellen, um ihre Aktivitäten als nachhaltig zu klassifizieren.
  • Flexiblere Kriterien: Bestimmte Tätigkeiten, die zuvor nicht als nachhaltig galten, können nun als förderfähig eingestuft werden.
  • Reduzierte Berichtspflichten: Unternehmen müssen nicht mehr so umfassend über ihre nachhaltigen Aktivitäten berichten wie ursprünglich vorgesehen.

Diese Änderungen sollen den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtern und Investitionen in grüne Technologien fördern. Kritiker befürchten jedoch, dass durch die gelockerten Anforderungen Greenwashing erleichtert wird, da Unternehmen weniger streng geprüft werden und Investoren keine verlässlichen Nachhaltigkeitskriterien mehr haben.

Wesentliche geplante Änderungen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument der EU, das darauf abzielt, CO₂-Emissionen aus importierten Produkten zu bepreisen und so einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und internationalen Handelspartnern sicherzustellen. CBAM soll verhindern, dass Unternehmen aufgrund strengerer Klimavorgaben ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagern („Carbon Leakage“).

  • Vereinfachte Berichtspflichten: Unternehmen müssen in der Übergangsphase (bis 2026) weniger detaillierte CO₂-Daten für ihre Importe bereitstellen.
  • Flexiblere Emissionsnachweise: Die Anforderungen an den Nachweis der Emissionen von importierten Produkten wurden gelockert, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben.
  • Harmonisierung mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben: Die CBAM-Berichtspflichten werden stärker an die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) angepasst, um Doppelberichterstattung zu vermeiden.
  • Unterstützung für betroffene Unternehmen: KMU und kleinere Importeure erhalten Erleichterungen bei den administrativen Anforderungen.

Diese Massnahmen sollen den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erheblich senken und gleichzeitig sicherstellen, dass die EU auf Kurs bleibt, ihre Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die befürchten, dass durch die Lockerung der Berichtspflichten die Transparenz und das Engagement für Nachhaltigkeit beeinträchtigt werden könnten. Das Omnibus-Paket erleichtert Unternehmen den Umgang mit Nachhaltigkeitsvorgaben, kann aber gleichzeitig zu einer Abschwächung der europäischen Nachhaltigkeitsziele führen. Während Unternehmen von weniger Verwaltungsaufwand profitieren, könnten Transparenz und Nachhaltigkeitsverpflichtungen leiden.

Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Das Bild zeigt eine Tabelle mit zwei Spalten. Die linke Spalte enthält Begriffe und Themen in roter Schrift, die sich auf die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die EU-Taxonomie und CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) beziehen. Beispiele sind „CSRD – Anwendungsbereich“, „CSRD – Berichtspflichten“, „EU-Taxonomie-Verordnung“ und „CBAM Produktabdeckung“. Die rechte Spalte enthält dazugehörige Informationen in schwarzer Schrift, die detaillierte Erklärungen oder Zahlen liefern. Die Tabelle dient zur Übersicht über regulatorische Anforderungen und Kennzahlen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Klimaschutz.

Was heisst das für Schweizer Unternehmen?

Die Schweiz hat Vorschriften zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflicht sowie zur Transparenz im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt. Der Bundesrat beschäftigt sich seit einiger Zeit mit einer möglichen Weiterentwicklung der Regeln. Die neue Konzernverantwortungsinitiative ist jedoch bereits vor ihrer Einreichung überholt, da sie stark an die ursprüngliche Version der CSDDD angelehnt ist, die nun durch die Omnibus-Verordnung überarbeitet werden müsste. Bei economiesuisse heisst es: «Mit den neuen Omnibus-Vereinfachungen wird die Diskussion in der EU nochmals geöffnet und auch die Schweiz muss damit zwingend nochmals über die Bücher.»

 

Weitere Stimmen

 

«Eine gemeinsame Erklärung, die von drei europäischen Investorenverbänden – Eurosif, IIGCC und PRI – veröffentlicht und von 211 Investoren und anderen Akteuren des Finanzsektors unterstützt wird, warnt davor, dass „die vollständige Wiedereröffnung dieser Vorschriften die Schaffung regulatorischer Unsicherheit riskiert und letztendlich das Ziel der Kommission gefährden könnte, Kapital zur Unterstützung des Europäischen Green Deals umzulenken“.» [cash-online]

Der BNW nennt die Verringerung der verbindlichen Anforderungen im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes als besonders bedenklich. Sie befürchten zudem, dass das Vertrauen in die EU als Vorreiterin nachhaltiger Wirtschaftsregeln abgeschwächt wird. «Die EU darf sich nicht von kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen leiten lassen, sondern muss an ihrem Anspruch festhalten, eine zukunftsfähige, gerechte und nachhaltige Wirtschaft zu gestalten. Es braucht klare, verbindliche und durchsetzbare Regeln – keine Verwässerung auf Kosten von Menschenrechten, Umwelt und verantwortungsvoller Unternehmensführung.» so der Appell in der Pressemitteilung vom 26.02.2025.

 

Übrigens: Wer sich schon immer gefragt hat, was ein Omnibus 🚌 mit der Berichterstattung zu tun hat: Der Begriff „Omnibus“ in der Omnibus-Initiative oder dem Omnibus-Paket stammt aus dem lateinischen „für alle“ und wird in der Gesetzgebung für Sammelverordnungen oder Reformpakete verwendet, die mehrere unterschiedliche Regelungen in einem einzigen Legislativakt zusammenfassen. Im aktuellen Kontext der EU bezieht sich das Omnibus-Paket auf eine Reihe von Anpassungen an verschiedene Nachhaltigkeitsvorschriften, darunter die CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomie und den CBAM.

 

 

Autorin:

Dr. Verena Berger, Sustainability Consultant

 

Verena Berger

Quellenverweis

  • https://www.drsc.de/news/omnibus-initiative-zur-vereinfachung-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-veroeffentlicht/
  • elocompanion
  • https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/omnibus-paket-zur-nachhaltigkeit-eu-kommission-veroeffentlicht-vorschlaege-zur-aenderung-der-csrd.html
  • https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_615
  • https://germany.representation.ec.europa.eu/news/weniger-verwaltungsaufwand-kommission-will-regeln-fur-nachhaltigkeit-und-eu-investitionen-2025-02-26_de?prefLang=en
  • https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/eu-entschlackt-nachhaltigkeitsregulierung-ein-wendepunkt-auch-fuer-die-schweiz?utm_source=chatgpt.com
  • https://www.cash-online.de/a/nachhaltigkeit-investoren-warnen-vor-omnibus-paket-692000
  • https://www.bnw-bundesverband.de/das-omnibus-verfahren-ein-rueckschlag-fuer-nachhaltigkeit-und-unternehmensverantwortung
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